Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt
aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an
Weiterbildungen ist dennoch gering.
Seit 2006 stehen zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms zusätzliche Mittel zur Verfügung. Die Förderung soll dabei eine
Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer
Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernommen.