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Informationen zum neuen Fahrerqualifizierungsnachweis

Stand: 29.05.2021, Irrtümer und Änderungen vorbehalten

 

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt seit Mai 2021 die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Seit 23.05.2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Kennziffer 95. Der FQN weist somit eine bestehende (beschleunigte) Grundqualifikation nach. Die Beantragung des FQNs durch den/die Berufskraftfahrer/in erfolgt bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Führerscheinamt). 

Die bisher ausgestellten Teilnahmebescheinigungen in Papierform zur (beschleunigten) Grundqualifikation bzw. BKF-Weiterbildung werden ab Oktober 2021 in einem automatisierten Verfahren in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen werden, so dass künftig auf die Papierbescheinigungen verzichtet werden kann. Genauso werden nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung(en) zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation Einträge in das Register vorgenommen werden. Dies gilt auch für Quer- und Umsteigerprüfungen sowie für Prüfungen zum Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zu Fachkraft im Fahrbetrieb.

 

Bisher haben wir nur wenige Erfahrungswerte mit dem Eintrag der Kennziffer 95 in den FQN.
Für den exakten Ablauf bei Ihrer Führerscheinbehörde kontaktieren Sie bitte die Führerscheinbehörde Ihres Erstwohnsitzes.

 

Die Gebühr für die Eintragung der SZ 95 im Führerschein hat bisher 28,60 € betragen.

Für den neuen FQN gibt es dagegen sechs verschiedene Gebühren. Differenziert wird u. a. nach "Prüfung eines Antrags" und der "Ausstellung eines FQN".
- 15,80 € kostet die Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines FQN oder eines neuen FQN bei Änderung oder Beschädigung sowie Entscheidung über den Antrag.
- 20,20 € kostet die Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines neuen FQN bei Verlust oder Diebstahl sowie Entscheidung über den Antrag.
- 11,70 € kostet die Ausstellung eines FQN sowie die Zustellung des FQN im Direktversand innerhalb Deutschlands bzw. 12,80 €, wenn der Direktversand in ein EU-Mitgliedsstaat erfolgt.
- Wer es ganz eilig hat, zahlt 17,10 € für die Ausstellung eines FQN im Expressverfahren und die dazugehörige die Aushändigung bei der Führerscheinstelle.
- Sofern andere Ausbildungen (1x 7 UE für ADR-Basiskurs oder ADR-Auffrischung) und/oder 1x 7 UE für Tierschutztransportschulungen) angerechnet werden sollen, müssen noch einmal zusätzlich 7,00 € für die Prüfung eines Antrags auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Entscheidung über den Antrag hinzugerechnet werden.

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