Zur gewerblichen Nutzung Ihrer Fahrerlaubnis für Fahrzeuge
- im Güterverkehr über 3,5t (Klasse C1 oder C) bzw.
- im Personenverkehr mit über neun Fahrgästen (Klasse D1 oder D)
benötigen Sie zwingend eine Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung.
Hierzu gibt es drei mögliche Ausbildungs-/Qualifizierungsziele:
- Dreijährige Berufsausbildung
- Erwerb der Grundqualifikation
- Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation
Bei der dreijährigen Berufsausbildung erhalten Sie den Status „Berufskraftfahrer“ durch Ihre erfolgreiche Abschlussprüfung bei der IHK.
Die Prüfung der Grundqualifikation zum anerkannten Beruf „Kraftfahrer im Güter- bzw. Personenverkehr“ beinhaltet eine vierstündige theoretische sowie eine
dreieinhalbstündige praktische Prüfung bei der IHK.
Gerne bereiten wir Sie in Theorie und Praxis auf die erforderlichen Prüfungsinhalte vor und begleiten Sie bei der praktischen Prüfung.