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Förderung mittels der Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie erhalten Personen, die mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, einen Zuschuss zu den Veranstaltungsgebühren einer staatlichen Weiterbildung.

 

Was wird gefördert?

 

Prämiengutschein: Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 Euro gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 % (bis zu 500 Euro) der Veranstaltungsgebühren. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen des Antragstellers 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

 

Spargutschein: Der Spargutschein kann durch Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Selbständige, die über den eigenen Betrieb vermögenswirksame Leistungen ansparen (oder angespart haben), genutzt werden. Das Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) kann bereits vor Ablauf der Sperrfrist entnommen werden, um damit eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren.

 

Spargutschein und Prämiengutschein können zusammen genutzt werden.

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